Häufig gestellte Fragen:

Pflege, Pflegeversicherung, Pflegestufen

Was sind Pflegestufen und wozu sie dienen ?

Hier hat der Gesetzgeber u. a. für unsere ältere Generation die Möglichkeit geschaffen Hilfe und Unterstützung in Form von Geld- und Sachleistungen zu bekommen.

Um diese Unterstützung jedoch ihn Anspruch nehmen zu können, ist ein für alle Parteien nachvollziehbarer Hilfebedarf nachzuweisen, der sich dann in Form einer Pflegestufe wiederspiegelt. Grundsätzlich sei gesagt, dass hier nicht die Schwere einer Erkrankung oder Behinderung maßgeblich sind, sondern allein der aus der konkreten Funktionseinschränkung resultierende Hilfebedarf als Grundlage der Bestimmung der Pflegebedürftigkeit dient.

In der Praxis bedeutet dieses, dass Pflegebedürftige dann die:

Der Vollständigkeit wegen soll aber auch noch der so genannte "Härtefall" angesprochen werden, der dann zum Tragen kommt, wenn der Pflegeaufwand in der Stufe 3 außerordentlich hoch und intensiv ist.

Mit welcher finanziellen Hilfe durch die Pflegekasse kann ich bei den verschiedenen Pflegestufen rechnen?

Die Pflegekassen leisten monatliche Zuzahlungen die z. B. bei Aufnahme z. Zt. in der:

Wie sieht der Alltag in einer Pflegeeinrichtung aus?

Die Menschen kommen mit unterschiedlichsten Bedürfnissen, Wünschen und Erwartungen in unser Haus. Die einen möchten ihren Lebensabend in der Gemeinschaft Gleichaltriger verbringen mit dem angenehmen Wissen, gut versorgt zu sein. Anderen, die kein eigenbestimmtes Leben mehr führen können, sei es durch Krankheit oder durch andere Lebensumstände bedingt, wird hier die Möglichkeit gegeben, eine auf sie abgestimmte Lebensform zu finden.

In einer stationären Pflegeeinrichtung wird den pflegebedürftigen Menschen je nach Bedarf eine umfassende Versorgung sowohl in den Dingen des Alltags als auch im pflegerischen und im medizinischen Bereich geboten. Dazu kommt die Möglichkeit, im Haus an geselligen Veranstaltungen und verschiedensten Aktivitäten teilzunehmen. Regelmäßig stattfindende Betreuungsangebote (z.Bsp. Sitztanz) werden den Bewohnern mitgeteilt bzw. sind sie den Info-Tafeln der Station zu entnehmen. Über das Angebot und das Programm von größeren Veranstaltungen wie Festen und Themenabenden werden die Bewohner und deren Angehörige frühzeitig informiert.

Stehen Hilfsmittel (Rollstühle, Gehhilfen) für die Bewohner im Haus zur Verfügung?

Einen individuell für Sie angepassten Rollsstuhl muss ihr Hausarzt verordnen. Der Rollstuhl steht Ihnen dann jederzeit zur Verfügung und ist greifbar. Für den kurzfristigen Bedarf können unsere hauseigenen Rollstühle benutzt werden.

Was bedeutet „Milieu- und biografieorientiertes Arbeiten“ ?

Jeder Mensch hat eine Vergangenheit und lebt in einem bestimmten sozialen Umfeld. Trotz eines Umzug in eine Pflegeeinrichtung soll das Gefüge weitestgehend erhalten bleiben. Für die Mitarbeiter ist es deshalb wichtig zu wissen, wie der Pflegebedürftige früher gelebt hat, welche natürlichen Ängste er hatte usw.. Wenn sich eine Frau z.B. während ihres bisherigen Lebens immer ihre Lippen schminkte, dann soll sie auch im Alter nicht auf geschminkte Lippen verzichten müssen. Informationen hierzu können den Mitarbeitern nur die Angehörigen, Freunde und Bekannte geben. Sie werden daher gerne in die Pflegeplanung eingebunden und sind in unserem Haus der Altenpflege herzlich willkommen.

Muss man den Hausarzt wechseln wenn man in eine Pflegeeinrichtung zieht?
Nein, selbstverständlich nicht. Im Haus der Altenpflege besteht eine freie Arztwahl. Denn wir wissen, wie vertrauensvoll eine über Jahre gewachsene Arzt-Patienten-Beziehung sein kann. Ihr Hausarzt ist uns jederzeit willkommen.
Wir arbeiten mit den hier vor Ort praktizierenden Ärzten zusammen, die in unserem Haus auch regelmäßig Hausbesuche durchführen. Bitte fragen Sie Ihren Hausarzt , ob er zu regelmäßigen Hausbesuchen in unsere Einrichtung kommen würde.

Finanzierung/Vertretung

Trägt die Pflegeversicherung alle Heimkosten ?

Nein, die Pflegeversicherung ist keine Vollkasko-Versicherung, sie soll nur einen Teil finanzieren. Grundsätzlich muss aber unterschieden werden zwischen einer Langzeit- und einer Kurzzeit- bzw.Verhinderungspflege.

Zur Finanzierung einer vollstationären Langzeitpflege werden primär das Einkommen und das Vermögen des Pflegebedürftigen herangezogen. Ggfs. werden auch nahestehende Angehörige in direkter Linie herangezogen, aber auch Sozialhilfeträger springen ein.

Eine pauschale Antwort kann es nicht geben, sondern der Einzelfall muss betrachtet werden. Gerne erläutern wir Ihnen mehr in einem Beratungsgespräch.

Was ist in den Kosten alles enthalten ?

Das monatliche Heimentgelt setzt sich aus den einzelnen Entgeltbestandteilen für Pflege, Unterkunft und Verpflegung, sowie Investitionskosten zusammen. Für Bewohner, bei denen eine Pflegestufe zugrunde liegt, wird monatlich ein pauschaler Zuschuss von den Pflegekassen für Pflege, Unterkunft und Verpflegung, je nach Pflegestufe, gezahlt.

Bei der Berechnung der Investitionskosten stellt die Einrichtung ihre betriebsnotwendigen Investitionsauf-wendungen, soweit sie nicht durch öffentliche Förderung gedeckt sind, dem Bewohner anteilig in Rechnung.
Hier eine Beispielrechnung für unser Haus des Altenpflege (Stand August 2005)- Bitte beachten Sie, dass die Kosten in der Speziellen Dementenversorgung (Wohngemeinschaften) höher sind.

Pflegesätze ab 1.2.2010 (Dauer- und Kurzzeitpflege):

Pflegestufen Stufe I Stufe II Stufe III Stufe III +
         
Pflegeanteil 44,15 61,80 79,46 88,94
         
Unterkunft und Verpflegung 17,07 17,07 17,07 17,07
         
Investitionskosten-anteil *)
a) Einzelzimmer
b) Doppelzimmer
a) 13,01
b) 11,21
a) 13,01
b) 11,21
a) 13,01
b) 11,21
a) 13,01
b) 11,21
         
Heimkosten
pro Tag
a) 74,23
b) 72,43
a) 91,88
b) 90,08
a) 109,54
b) 107,74
a) 119,02
b) 117,22
         
Ausbildungsumlage 
€ 0,37/ Tag
pro Monat
a) 9,43
b) 9,43
a) 9,43
b) 9,43
a) 9,43
b) 9,43
a) 9,43
b) 9,43
         
Heimkosten
pro Monat
a) 2.267,51
b) 2.212,75
a) 2.804,42
b) 2.749,66
a) 3.341,64
b) 3.286,88
a) 3.630,02
b) 3.575,26
         
abzüglich Anteil
Pflegekasse
pro Monat
a) 1.023,00
b) 1.023,00
a) 1.279,00
b) 1.279,00
a) 1.510,00
b) 1.510,00
a) 1.825,00
b) 1.825,00
         
Anteil
Bewohner
pro Monat
a) 1.244,51
b) 1.189,75
a) 1.525,42
b) 1.470,66
a) 1.831,64
b) 1.776,88
a) 1.805,02
b) 1.750,26
         

Pflegesätze ab 1.2.2010 (spezielle Dementenversorgung):

Pflegestufen Stufe I Stufe II Stufe III Stufe III +
         
Pflegeanteil 56,96 74,63 92,28 101,75
         
Unterkunft und Verpflegung 17,07 17,07 17,07 17,07
         
Investitionskosten-anteil *)
a) Einzelzimmer
b) Doppelzimmer
a) 13,01
b) 11,21
a) 13,01
b) 11,21
a) 13,01
b) 11,21
a) 13,01
b) 11,21
         
Heimkosten
pro Tag
a) 87,04
b) 85,24
a) 104,71
b) 102,91
a) 122,36
b) 120,56
a) 131,83
b) 130,03
         
Ausbildungsumlage 
€ 0,37/ Tag
pro Monat
a) 9,43
b) 9,43
a) 9,43
b) 9,43
a) 9,43
b) 9,43
a) 9,43
b) 9,43
         
Heimkosten
pro Monat
a) 2.657,19
b) 2.602,43
a) 3.194,71
b) 3.139,95
a) 3.731,62
b) 3.676,87
a) 4.019,70
b) 3.964,94
         
abzüglich Anteil
Pflegekasse
pro Monat
a) 1.023,00
b) 1.023,00
a) 1.279,00
b) 1.279,00
a) 1.510,00
b) 1.510,00
a) 1.825,00
b) 1.825,00
         
Anteil
Bewohner
pro Monat
a) 1.634,19
b) 1.579,43
a) 1.915,71
b) 1.860,95
a) 2.221,62
b) 2.166,87
a) 2.194,70
b) 2.139,94
           

*) Abschreibung, Instandhaltung, Leasingkosten, Mieten, Wartung, Zinsen

Anteil der Pflegekasse pro Monat:

Pflegestufe 1:   € 1.023,00
Pflegestufe 2:   € 1.279,00
Pflegestufe 3:   € 1.510,00
Pflegestufe 3+: € 1.825,00

(Berechnung der Monatsbeträge: 30,42 Tage X Tagessatz)

Die Pflegesätze werden nach der Eingruppierung durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen berechnet.

Zusätzliche Leistungen, die in Anspruch genommen werden, werden gesondert abgerechnet, z. B. spezielle Näharbeiten, Friseur, Fußpflege etc.

Pflegesätze für Seniorentagesbetreuung SENTA:

Pflegestufen ohne Stufe I Stufe II Stufe III
         
Pflegeanteil 36,00 40,01 44,01 48,01
         
Unterkunft 7,56 7,56 7,56 7,56
       
Verpflegung 5,04 5,04 5,04 5,04
       
Investitionskosten-anteil *) 10,50 10,50 10,50 10,50
         
Fahrtkosten
7,67 7,67 7,67 7,67
         
Ausbildungsumlage 
€ 2,05/ Tag
2,05 2,05 2,05 2,05
         
Pflegesatz/tgl.
ohne Fahrtkosten
61,15 65,16 69,16 73,16
         
Pflegesatz/tgl.
mit Fahrtkosten
68,82 72,83 76,83 80,83

*) Abschreibung, Instandhaltung, Leasingkosten, Mieten, Wartung, Zinsen

Die Pflegekassen übenehmen die Kosten des Pflegsatzes monatlich bis zu einer Höhe von:

Pflegestufe 1: € 420,00
Pflegestufe 2: € 980,00
Pflegestufe 3: € 1.470,00

Darf ich als Tochter für meine pflegebedürftige Mutter entscheiden und unterschreiben ?

Ja, aber nur wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt. Ehegatten und Kinder sind nicht aufgrund der Verwandtschaftsverhältnisse automatisch vertretungsberechtigt.

Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, dass der Vollmachtgeber für verschiedene Bereiche Vollmachten erteilt, wie z. B. das Vermögen, die Gesundheit, das Aufenthaltbestimmungsrecht. Ratsam ist es daher, schon frühzeitig alles Wichtige zu regeln (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsgesetz).
Auf der anderen Seite sollte sich aber auch der Vollmachtnehmer Gedanken machen, ob er alle Bereiche, für die er die Vollmacht erteilt bekam, abdecken kann oder ob gewisse Bereiche nicht besser von einem unabhängigen Dritten geregelt werden können.

Wenn keine Vollmacht vorliegt, wird auf Antrag des Vormundschaftsgerichts ein gesetzlicher Betreuer bestimmt.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich meine Angehörigen für eine Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung anmelden möchte ?

Im Haus der Altenpflege steht Ihnen die Einrichtungsleiterin, die Pflegedienstleiterin oder die Leitung des sozialen Dienstes mit Rat und Tat zur Verfügung. Sie beraten Sie gerne ausführlich und unverbindlich.

Sollte ein Einzug in eine Pflegeeinrichtung noch nicht notwendig sein oder eine andere Lösung geeignet sein, wird man Sie entsprechend aufklären. Auch bei der Erledigung aller Formalitäten, wie z. B. der Hilfe bei der Antragstellung für die Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung wird man Sie beraten.
Da sich unsere Mitarbeiter gerne Zeit für ein Beratungsgespräch nehmen, sollten Sie einen Termin vorher vereinbaren. Sie kommen auch gerne zu Ihnen nach Hause.

Umzug in eine Pflegeeinrichtung

Wer veranlasst den Transport bei einer Aufnahme ins Heim ?

Den Transport zu uns müssen Sie in der Regel selbst organisieren. Bei einer Verlegung aus dem Krankenhaus zu uns übernimmt den Transport das Krankenhaus.

Was gehört zur Grundausstattung eines Pflegezimmers? Können eigene Möbel mitgebracht werden ?

Zur Grundausstattung eines Pflegezimmers gehören:

Grundausstattung im Bereich der Speziellen Dementenbetreuung (Wohngemeinschaften):

Um dem Pflegebedürftigen das Einleben in sein neues Zuhause zu erleichtern, ist es empfehlenswert, dass kleine Einrichtungsgegenstände (Stehlampe, Sessel, Fernsehgerät, Bilder etc.) mitgebracht werden. Sie schaffen schnell eine vertraute Umgebung und geben dem Pflegebedürftigen sofort das Gefühl "Daheim zu sein".

Wenn ich meine Angehörigen in der Pflegeeinrichtung besuchen möchte, muss ich mich dann unbedingt an die Besuchszeiten halten ?

Eine Pflegeeinrichtung ist kein Krankenhaus. Die Bewohner können jederzeit Besuch empfangen. Natürlich sollten Sie als Angehörige auch Rücksicht auf die Gepflogenheiten Ihrer Angehörigen nehmen. Wenn Ihre Angehörigen z.B. Mittagsschlaf halten, sollten Sie nach Möglichkeit nicht stören.

Sollte Ihre Angehörige ihr Zimmer mit einer weiteren Bewohnerin teilen, nehmen Sie bitte Rücksicht auf die Zeit der Mittagsruhe zwischen 13.00 und 15.00 Uhr sowie die Nachtruhezeit von 20.30 – 8.00 Uhr.

Haben Sie auch Verständnis dafür, dass aus Sicherheitsgründen nachts die Eingangstüren zu den Pflegeeinrichtungen geschlossen werden. Die Pflegemitarbeiter werden Ihnen aber gerne auf Klingelzeichen die Tür öffnen.

 

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